Zahnentfernung
Können Zähne aufgrund starker Schädigungen nicht erhalten werden oder steht ihnen im Kiefer eines Patienten kein ausreichender Platz zur Verfügung, so wird häufig eine fachmännische Zahnentfernung notwendig. Bevor wir zu einer Zahnentfernung raten, loten wir im Regelfall aber zunächst zur Verfügung stehende zahnerhaltende Möglichkeiten aus.
Wann ist eine Zahnentfernung sinnvoll?
Der Entfernung eines Zahnes (oder mehrerer Zähne) können je nach Struktur eines individuellen Gebisses unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen:
Aus zahnärztlicher Sicht kann eine Zahnextraktion beispielsweise dann sinnvoll bzw. notwendig werden, wenn Zahnsubstanz durch Kariesbefall oder äussere mechanische Einwirkungen irreversibel geschädigt ist. Darüber hinaus können auch Erkrankungen wie chronische Entzündungsprozesse am Zahnnerv mit Kieferknochenbeteiligung dazu führen, dass eine Zahnentfernung nicht mehr zu umgehen ist – bei Unterlassung eines entsprechenden Eingriffes besteht beispielsweise die Gefahr, dass sich Entzündungsherde über Gebiss und Kiefer ausbreiten und zu Gesundheitsschäden führen.
Und nicht nur dann, wenn ein Zahn selbst schwer beschädigt ist, kann eine Zahnentfernung eine wichtige Intervention darstellen – auch eine starke Beeinträchtigung des Zahnhalteapparates, die etwa im Rahmen einer fortgeschrittenen Parodontitis (Zahnbettentzündung) auftritt, kann uns zu der Empfehlung einer Zahnentfernung veranlassen. In verschiedenen Fällen gehen schliesslich auch vorliegende Kieferzysten (Hohlräume im Kiefer, die mit Flüssigkeit gefüllt sind und von einzelnen Zähnen hervorgerufen werden können) mit der Notwendigkeit einer Zahnextraktion einher.
Neben zahnärztlichen Beweggründen können sich auch kieferorthopädische Notwendigkeiten hinter einer Zahnentfernung verbergen. Ist der Kiefer eines Patienten beispielsweise zu klein, um alle Zähne ohne Gefahren wie Zahnfehlstellungen aufzunehmen, empfiehlt sich nicht selten eine Zahnextraktion. Die beschriebene Situation stellt sich vor allem im Zusammenhang mit sich entwickelnden oder bereits in die Mundhöhle getretenen Weisheitszähnen ein.
Auch dann, wenn sich ein Zahn so weit verlagert, dass sich diese Verlagerung mithilfe zahnerhaltender Massnahmen nicht ausreichend korrigieren lässt, stellt eine Zahnextraktion oft die beste Lösung dar.
Verlauf einer Zahnentfernung
Bevor wir Ihnen eine etwaige Zahnentfernung empfehlen, machen wir uns immer ein umfassendes Bild von Ihrer Zahngesundheit und Ihrer spezifischen Problematik. Auf dieser Basis beraten wir Sie hinsichtlich möglicher Behandlungsschritte und entscheiden dann gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Treffen wir mit Ihnen eine gemeinsame Entscheidung für eine Zahnentfernung, reicht zwecks Behandlung im Regelfall eine lokale Betäubung aus. Wünschen Sie sich aus persönlichen Beweggründen allerdings ergänzende narkotische und/oder beruhigende Massnahmen oder wird ein sehr umfassender Eingriff notwendig, bieten wir Ihnen ausserdem Analgosedierung oder Vollnarkose an.
Die eigentliche Zahnentfernung führen wir schliesslich durch, indem wir den entsprechenden Zahn behutsam lockern und ihn aus seinem knöchernen Zahnfach heben. Haben entzündliche Prozesse am entfernten Zahn bereits zu Schädigungen des Zahnfaches geführt, stabilisieren wir in einem ergänzenden Schritt die entsprechende Knochensubstanz. Je nach Ursache einer erfolgten Zahnentfernung und entsprechendem Bedarf versorgen wir Sie gleichzeitig mit provisorischem Zahnersatz. Im Aesthetischen bzw. sichtbaren Zahnbereich wird der Patient immer direkt nach einer Zahnentfernung von uns eine für andere provisorische Lösung erhalten, damit niemand sehen kann, dass da ein Zahn fehlt. Nach ausreichender Desinfektion heilt die entstandene Wunde im Schnitt während der folgenden 4 Wochen ab.
Gerne informieren wir Sie in unserer Praxis über eine individuelle Zahnentfernung.
Zahnersatz nach einer Zahnentfernung
Prinzipiell gibt es 4 Lösungen um ein Zahnlücke oder auch Mehrzahnlücken zu versorgen. In einigen Fällen wie z.B. nach Weisheitszahnentfernung braucht es kein Zahnersatz. Weiter unterscheidet man einen abnehmbaren von einem festsitzenden Zahnersatz.
Müssen z.B. in einem Kiefer alle Zähne entfernt werden, so werden diese vorläufig mit einer abnehmbaren Prothese ersetzt nach eine Abheilphase von ca. 2 Monaten kann dann mittels eine Zahnimplantatlösung auch eine solche Situation festsitzend versorgt werden. Muss nur ein einzelner Zahn entfernt werden so wird diese Einzelzahnlücken festsitzend mit einem Zahnimplantat versorgt. Wobei bei Defekten Nachbarzähnen sich eine konventionelle Brücken-Lösung anbietet.
Schlussendlich entscheiden aber Sie was für Sie die beste Lösung ist. Den entstehenden zeitlichen und finanziellen Aufwand für Ihren Zahnersatz, erklären wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der vorliegenden klinischen Situation. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.